Zur Umsetzung des zukunftsweisenden Planes des „Königlichen Bauamtes für das öffentliche Wasserversorgungswesen“ aus dem Jahr 1909 für eine erste großräumige Trinkwasserversorgung in Württemberg gründete König Wilhelm II. von Württemberg im Jahr 1912 die Staatliche Landeswasserversorgung. Sie wurde 53 Jahre lang als landeseigenes Unternehmen betrieben.

Erst im Jahr 1965 wurde der schon im Gründungsgesetz erteilte Auftrag erfüllt; die Landeswasserversorgung wurde in einen selbstständigen kommunalen Zweckverband überführt. Seit dieser Zeit sind die Verbandsmitglieder der Landeswasserversorgung nicht nur Kunden, sondern auch Eigentümer des Wasserversorgungsunternehmens.
Angesichts der Verknüpfung von Nutzern und Kapitalgebern versteht es sich von selbst, dass das wirtschaftliche Ziel des Zweckverbandes nicht die Gewinnerzielung ist, da die Gewinne über den Wasserpreis von denselben Kommunen bezahlt werden würden, in deren Kassen sie zum Jahresabschluss wieder abgeführt werden müssten. Aus diesem Grund werden die Umlagen, also der Wasserpreis, auf der Basis der Selbstkosten ganz ohne Gewinnerzielung kalkuliert. Dies wirkt sich für den Kunden als Preisvorteil aus. Das beschlussfassende Gremium des Zweckverbandes ist die Verbandsversammlung, die in der Regel ein Mal jährlich zusammentritt.
